Bei der Miete handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter. Hierbei überlässt der Vermieter dem Mieter eine Sache zum Gebrauch und im Gegenzug schuldet der Mieter dem Vermieter die Bezahlung eines Mietzinses (Art. 253 OR). Sowohl bewegliche als auch unbewegliche Sachen – wie beispielsweise eine Wohnung oder ein Auto – können gemietet werden. Das Gesetz und der entsprechende Mietvertrag regeln dabei die Bedingungen rund um das Mieten der Sache sowie die Rechte und Pflichten zwischen Vermieter und Mieter.
Wenn somit von «Miete» gesprochen wird, darf man sich keineswegs auf die Miete einer Wohnung versteifen. Allerdings gibt es im Gesetz immer wieder Bestimmungen, die speziell für Wohn- und Geschäftsräume gelten (Art. 253a OR).
Unter einem Wohnraum ist ein dauerhaftes Verbleiben zu verstehen. Grundsätzlich wohnt eine Person demnach in einer Wohnung, wenn sie darin schläft und ihre persönlichen Sachen darin aufbewahrt. Ein Geschäftsraum ist demgegenüber ein Raum, der vereinbarungsgemäss für Geschäfte genutzt wird. Zweck eines Geschäftsraumes ist folglich das Betreiben eines Geschäfts, um Geld / Erträgnisse zu generieren.