Dauer des Mietverhältnisses

Wie lange dauert ein Mietverhältnis?

Bei der Miete handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis. Dies bedeutet nichts anderes, als dass die Parteien sich gegenseitig Leistungen schulden, bis das Mietverhältnis aufgelöst wird. Mit der einmaligen Leistungserbringung enden die Pflichten nicht. Dabei kann das Mietverhältnis befristet oder unbefristet sein (Art. 255 Abs. 1 OR):

  • Beim befristeten Mietverhältnis wird die Dauer von den Parteien zum Voraus festgelegt. Folglich endigt dieses – ohne Kündigung – mit Ablauf der vereinbarten Dauer (Art. 255 Abs. 2 OR).
  • Die übrigen Mietverhältnisse gelten gemäss Art. 255 Abs. 3 OR als unbefristet. Ein unbefristetes Mietverhältnis wird demnach auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und durch Kündigung beendet (Art. 266a OR).

Schulde ich bei einem befristeten Mietverhältnis dem Vermieter weiterhin einen Mietzins, falls ich ihm die Sache vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer zurückgebe?

Der Mietzins ist nicht die Gegenleistung für die Nutzung der Sache durch den Mieter, sondern die Gegenleistung für die zur Verfügungstellung der Sache durch den Vermieter. Wenn also der Vermieter die Sache zurückerhalten hat, aber diese dem Mieter bis zum Ende der Vertragsdauer zur Verfügung stellt, schuldet der Mieter, obwohl er nicht mehr im Besitz der Sache ist, weiterhin den Mietzins.